Inzidenzmusik

Der Ausdruck Inzidenzmusik (incidental music) wird bei Filmmusik dann verwendet, wenn sich eine dramaturgisch gestaltende Musik von einer Rahmenmusik (Vorspann, Nachspann) und von eingelegten Musiktiteln unterscheidet, die keine engere Verbindung mit dem Film haben. Dies ist oft bei Serien der Fall.

Im Theater ist der Unterschied zwischen Inzidenzmusik und rahmender bzw. eingelegter Musik wichtig, weil die Verwertungsgesellschaften nur für die letzteren Musikelemente zuständig sind («kleines Recht») und die Inzidenzmusik zum «grossen Recht» gehört, das direkt zwischen Rechtsinhabern und Veranstaltern ausgehandelt wird. Bei Filmmusik fällt beides unter das kleine Recht.

Inzidenzmusik kann sowohl diegetische Musik als auch nicht-diegetische Musik sein. Bei Dokumentationen ist sie in der Regel nicht diegetisch. Zu einer fiktiven Handlung kann sie dagegen gehören. Manchmal wird sie mit dem Underscoring gleichgesetzt.

Schweizer Filmmusik

In Kurt Frühs Film Dällebach Kari (1970) gehört Mani Matters Titelsong zur Rahmenmusik, und der «Topsy-Song» sowie der «Annemarie-Walzer» von Tibor Kasics gehören zur Inzidenzmusik. Die Tanzmusik ist hier nur teilweise diegetisch, die Cabaret-Einlage ist diegetisch.

Die Songs im Filmmusical Der 42. Himmel (1962) von Hans Moeckel und Werner Kruse kann man zur Inzidenzmusik rechnen, weil sie für die gezeigten Situationen komponiert sind. Sie sind nicht oder nur teilweise diegetisch, weil sie eine realistische Erzählweise brechen. In der dargestellten Wirklichkeit würden die Figuren nicht singen.

Im Falle von Die Venus vom Tivoli (Leonard Steckel, 1953) würde man nur die neu zur Operette hinzukomponierte Musik von Walter Baumgartner zur Inzidenzmusik rechnen. (Autor: Mathias Spohr)

Literatur

  • Fischer-Lichte, Erika et al. (Hg.): Metzler Lexikon Theatertheorie, Metzler: Stuttgart 2014, S. 223–224. ISBN 978-3-476-02487-9
  • Lafave, Kenneth: Experiencing Film Music. A Listener’s Companion, London: Rowman & Littlefield 2017, S. 2, 24. ISBN 978-1442258426

Weblinks